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Achtung! keine Gewähr für die Richtigkeit nachstehender
Ausführungen
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- Bin ich im Ruhestand automatisch
krankenversichert ?
- Welche sonstige Einkünfte vermindern das Ruhegehalt
?
- Wer ist mein Ansprechpartner zu
den Themen Lohnsteuer und sonstige Abzüge?
-
Erhalte
ich eine Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) ?
Sie erhalten eine Sonderzuwendung, wenn Sie für den ganzen
Monat Dezember Ruhegehalt erhalten.
Die Sonderzuwendung wird mit
den Bezügen für den Monat Dezember ausgezahlt.
Für 2004 gilt m.W. dass das Weihnachtsgeld auf 50 Prozent eines Monatsbeitrags begrenzt ist.
Ihre Sonderzuwendung beträgt
aufgrund der gesetzlichen Festschreibung der Sonderzuwendung
auf das Kalenderjahr 1993 derzeit 86,31 % Ihres für den
Monat Dezember maßgeblichen Ruhegehalts. Zusätzlich
erhalten Sie für jedes Kind, für das Ihnen Kindergeld
zusteht, einen Sonderbetrag in Höhe von 25,56 EUR ab dem
Kalenderjahr 2002 (bis 31.12.2001: 50 DM).
Die Versteuerung erfolgt als sonstiger Bezug.
Achtung! z.Z. wird diskutiert, das Weihnachtsgeld zu kürzen ( 02.07.03)
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Bin
ich im Ruhestand automatisch krankenversichert ?
Mit der Zahlung der Versorgungsbezüge ist
keine Krankenversicherung verbunden. Sie haben jedoch auch weiterhin
einen Anspruch auf Beihilfe. Die Höhe Ihres Bemessungssatzes
kann sich ändern. Er beträgt im Regelfall 70 %; bei
entpflichteten Hochschullehrern grundsätzlich 50 %. Bitte
prüfen Sie, ob Sie Ihre Krankenversicherung anpassen müssen.
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Welche
sonstige Einkünfte vermindern das Ruhegehalt?
- Je
nach Höhe und Art Ihrer Einkünfte und Renten wird das
Ruhegehalt ggf. gekürzt, aber
erst dann, wenn die Versorgungsbezüge und das private
Erwerbseinkommen die letzten Dienstbezüge übersteigen
?
- Hinzuverdienstgrenze
bei einer Erhöhung gem. § 14a BeamtVG: 325 Euro
?
- Die nachfolgende Tabelle gibt einen
kurzen Überblick über die häufigsten Fälle.
weitere
Einkünfte
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Anrechnung
und ggf. Kürzung des Ruhegehalts
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Einkünfte
aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst
|
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Ja
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Einkünfte
aus einer Tätigkeit (auch kurzfristige) außerhalb
des öffentlichen Dienstes
|
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Ja,
bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
|
Renten
aus eigener Tätigkeit
|
|
Ja
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Hinterbliebenenrenten auf Grund einer Tätigkeit des
Ehegatten
|
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Nein
|
Weiterer
Versorgungsbezug (Witwen-/Witwergeld) aus einer Beschäftigung
des Ehegatten als Beamtin/Beamter
|
|
Ja
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Wer ist
mein Ansprechpartner zu den Themen Lohnsteuer und sonstige
Abzüge?
Dafür ist das Personalzahlungscenter
der Deutschen Post AG bzw. das Bezügerechnungszentrum der
Deutschen Telekom AG zuständig.
Deutsche Post AG |
Deutschen Telekom AG |
Personalzahlungscenter
Postfach 10 19 20
40010 Düsseldorf
Telefon: (0211) 96 96
|
Bezügerechnungszentrum
Postfach 10 19 12
40010 Düsseldorf
Telefon: (0211) 8 85- 0
(= Telefonzentrale der DTAG, nach
Angabe der zuständigen OZT, die auf der Bezügemitteilung
steht, wird man weitergeleitet)
|
Bundesministerium
des Inneren |
Gesetze, Verordnungen und Vorschriften,
u.a. BBG, BeamtVG |
Landesamt
für Besoldung und Versorgung
Baden-Württemberg - LBV - |
Ruhestand von A-Z Berechnungsprogramm für
den Ruhegehaltsatz |
Niedersächsisches
Landesamt für Bezüge und Versorgung - NLBV - |
alles rund um die Versorgung, u.a.
auch Kindererziehungszuschlag, Kindererziehungsergänzungszuschlag
. . . |
Gesetze
im Internet |
vom Bundesministerium der Justiz,
alphabetische Liste, Links zu anderen Ministerien . . . |
Bundesanstalt
für Post und Telekommunikation - BAnstPT |
Aufgaben:
u. a Weiterführung der Sozialeinrichtungen der ehemaligen
Deutschen Post
. . . die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost .
. . |
Versorgungsanstalt
der Deutschen Bundespost - VAP |
nur für Angestellte und Arbeiter
zuständig, oder auch für Beamte ???
wer
weiss Bescheid ????
|
Bundes-Pensions-Service
für Post und Telekommunikation (BPS-PT) |
Versorgungs- und Beihilfeleistungen
für Pensionsempfänger/Innen der Deutschen Post
AG, Postbank AG, Deutschen Telekom AG;
Links, FAQs, Ansprechpartner . . . |
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Das ist Ihr Expertenforum zu allen Fragen der persönlichen
Altersvorsorge. Gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung
oder persönliche Vorsorge: Hier antworten Ihnen erfahrene
Beraterinnen und Berater Ihres Rentenversicherungsträgers
auf Ihre individuellen Fragen.
Dieses Forum ist identisch mit dem Expertenforum auf der
Website
www.ihre-vorsorge.de |
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seit Juni 2004 online, zum Fragen, Antworten,
Frustablassen . . . |
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