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Achtung! keine Gewähr für die Richtigkeit nachstehender
Ausführungen
kursive/kleinere Schriftgröße bedutet: kommt selten
vor/ist weniger wichtig
2. Wie
errechnet sich das Ruhegehalt? |
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Zunächst wird die ruhegehaltfähige
Dienstzeit ermittelt. Aus dieser berechnet sich der Prozentsatz,
mit dem die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
multipliziert werden.
Die Summe ergibt das Ruhegehalt.
Die kinderbezogenen Anteile im Familienzuschlag
unterliegen nicht der prozentualen Regelung. Diese werden in
voller Höhe gezahlt.
Das Ruhegehalt erhöht sich ggf. um Zuschläge
bei Kindererziehungszeiten.
Das Ruhegehalt vermindert sich bei einem Ruhestand
vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze . . .
2.1 ruhegehaltfähige
Dienstzeit |
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setzt sich im wesentlichen
zusammen aus:
2.2 ruhegehaltfähige Dienstbezüge |
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dies sind im wesentlichen:
Sind Sie innerhalb der letzten drei Jahren befördert
worden, wird das Grundgehalt nicht aus diesem Beförderungsamt,
sondern aus dem vorherigen Amt berechnet.
3. vorrübergehende
Erhöhung des Ruhegehaltsatzes gem. § 14a BeamtVG |
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der Ruhegehaltssatz erhöht sich vorübergehend,
wenn der Beamte vor der Vollendung des fünfundsechzigsten
Lebensjahres in den Ruhestand getreten ist und eines der
im § 14a BeamtVG, Absatz
1,2,3 u. 4 beschriebenen Kriterien erfüllt ist.
Ruhegehaltsatz
Bislang wurde für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit
dem Beamten 1,875 Prozent angerechnet.
Durch die Neufassung des § 14 BeamtVG wird jedes Jahr ruhegehaltfähiger
Dienstzeit lediglich mit 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen
Dienstbezüge berücksichtigt.
Damit kann nach 40 Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit nicht
mehr ein Höchstruhegehaltsatz von 75 Prozent (40 x 1,875),
sondern lediglich ein Höchstruhegehaltsatz von 71,75 Prozent
(40 x1,79375) erreicht werden.
Durch die Änderung des Prozentsatzes wird nicht nur der Höchstruhegehaltsatz,
sondern jedes Ruhegehalt um 4,33 Prozent abgesenkt.
Abflachen des Versorgungsniveaus bei den nächsten
acht Anpassungen der Bezüge
Gemäß § 70 BeamtVG werden grds. die Versorgungsbezüge
in dem Umfang erhöht, in dem die Dienstbezüge der Besoldungsberechtigten
erhöht werden.
Durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 wird an diesem Grundsatz
festgehalten, jedoch wird das sich aus dem Ruhegehaltsatz ergebende
Ruhegehalt mit einem negativen Anpassungsfaktor < 1 multipliziert,
bevor es zur Auszahlung kommt. Da der Anpassungsfaktor immer kleiner
als eins ist, wird eine geringere Anpassung der Versorgung gegenüber
der Besoldung vorgenommen.
Die Absenkung des Versorgungsniveaus erfolgt in acht Schritten durch
einen sich verringernden negativen Anpassungsfaktor.
Mindestversorgung
§ 14 Abs. 4 Satz 1 bis 3 BeamtVG regelt die Höhe der Mindestversorgung.
Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 v. H. der ruhegehaltfähigen
Dienstbezüge nach § 5 BeamtVG (amtsabhängige Mindestversorgung)
oder wenn dies günstiger ist 65 v. H. der jeweils
ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe
A 4 (amtsunabhängige Mindestversorgung).
Diese Mindestversorgung erhöht sich um 30,68 Euro für
den
Ruhestandsbeamten und die Witwe.
Diese Regelung hat zur Folge, dass der Beamte mindestens ein Ruhegehalt
von 1174,81 Euro (ohne Familienzuschlag) bzw. 1 237,18 Euro (mit
Familienzuschlag) erhält
(Stand 1. 1. 2002).
Steuer . . .
. . . wird noch bearbeitet . . .
6. detailliertere
Beschreibung |
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Die Beihilfe erhöht sich
von 50 % bei aktiven Beamten auf 70 %.
Das hat zunächst keine gravierenden
Auswirkungen, denn der Krankenkassenbeitrag bleibt meines
Wissens unverändert, nur wird jetzt ein wenig mehr als
bisher für die, die Höchstbeträge überschreitenden
Rechnungspositionen bezahlt, d.h. ein eventueller Selbstbehalt
verringert sich.
Wechsel in eine gesetzl. Krankenkasse nicht
möglich ?
Ansprechpartner /Auskunftstellen:
- Krankenkassen, z.B. die PBeakk;
- das "Gesundheits- und Beratungszentrum" in Münster (Beihilfestelle) unter Tel: 0251/132-0
siehe auch unter Beihilfevorschriften
des Bundes (Bhv) . . .
8.
Hinzuverdienst (auch als "Ruhensregelungen
in der Beamtenversorgung" bezeichnet) |
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Ruhensregelung - was ist das ?
Bei Überschreitung der Höchstgrenze (Versorgungsbezüge
+ Hinzuverdienst)
werden die Versorgungsbezüge um einen so genannten "Anrechnungsbetrag"
oder "Ruhensbetrag" vermindert. Diese Berechnung nennt
man "Ruhensregelung".
welche Einkünfte sind anrechnungsfrei
?
Bestimmte Einkünfte (z.B. aus Vermietung und Verpachtung,
aus künstlerischer Tätigkeit, Aufwandsentschädigungen
und Kapitalerträge) oder Teile von Einkünften (z.B.
Rentenanteile aus freiwilligen Beiträgen) bleiben i.d.R.
anrechnungsfrei.
Wie hoch ist für mich die
Höchstgrenze (HGr) ?
Bei allen HGr-Ermittlungen sind Besonderheiten, Ausnahmen, Übergangsregelungen
usw. zu beachten.
Die Berechnung der HGr im Einzelfall sollte nur vom zuständigen
Versorgungsservice durchgeführt werden:
die Ruhensregelungen werden gemäß
den Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) durchgeführt:
-
§ 53 BeamtVG: Anrechnung von Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen
-
§ 54 BeamtVG: Anrechnung
von weiteren Versorgungsbezügen
-
§ 55 BeamtVG: Anrechnung
von Renten
-
§ 56 BeamtVG: Anrechnung
von Versorgung aus zwischen- oder überstaatlicher Verwendung
-
§ 62 Verpflichtung zur
Mitwirkung und zur Anzeige der maßgeblichen Sachverhalte
Hinzuverdienstgrenze
bei einer Erhöhung gem. § 14a BeamtVG: 325 Euro ?
genaueres siehe auch auf den sites der verlinkten
Organsisationen
9. Lohnsteuerjahresausgleich |
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Beispiel für das Jahr 2003:
so Mitte/Ende Februar Zusendung der Lohnsteuerkarte
von der Versorgungsstelle mit angeklebter Bescheinigung
über Zeitraum der gezahlten Versorgungsbezüge/Lohnsteuer
usw.
verschiedene Nachfragen ergaben, dass die sogenannte "besondere
Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr . . ."
normalerweise ebenfalls der Lohnsteuerkarte beigefügt
wird;
und zwar bekommt der Versorgungsservice von der letzten
Dienststelle die "besondere Lohnsteuerbesch. . ."
zugesandt und versendet diese an die Versorgungsempfänger.
Auskunft von letzter Dienststelle: werden noch separat versandt
da nichts kam, nochmals angerufen, jetzt hieß es: "ich solle die zugesandte LStK mit angeklebter Bescheinigung zu ihnen senden und dann würden sie mir beide Bescheinigungen zusenden", was dann auch geschah.
Naja, etwas kompliziert, aber man sieht hieran, dass anscheinend vieles nicht automatisch funktioniert und man am Ball bleiben sollte.
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