vor dem Eintritt in den Ruhestand |
1. |
Versorgungsbezüge ausrechnen bzw. ausrechnen lassen |
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2. |
bei Problemen: betriebl. Sozialberatungen (sofern vorhanden/kompetent) kontaktieren |
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3. |
falls keinen Beistand/Rechtschutz durch Gewerkschaft eventuell kündigen und Beiträge in eine Berufs-Rechtsschutzversicherung investieren |
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nach Eintritt in den Ruhestand
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1.
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Krankenkasse
- verständigen
- Krankenkasse wechseln?
(als Versorgungsempfänger 70% Beihilfe gegenüber 50 % bisher)
siehe auch PKV
- wegen eventuelle Beitagsermäßigung nachfragen
z.B. Antrag auf Festsetzung eines ermäßigten Beitrages nach § 26, Abs. 4 der Satzung der PBeaKK stellen
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2. |
Versicherungen überprüfen (eventuell Wegfall von Arbeitsrechtschutz) |
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3. |
Berufsverbände, Gewerkschaft (Austritt, eventuell geringerer Beitrag) |
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4. |
Kindergeld wird von Versorgungstelle veranlasst |
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5. |
Nebentätigkeiten ? |
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6. |
Bausparverträge - Beiträge für vermögenswirksame Leistungen (vL) selbst überweisen |
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7.
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Wohngeld beantragen ?
siehe Infobroschüre:
"Wohngeld ab 2002
- Ratschläge und Hinweise"
des BM für Verkehr-, Bau- u. Wohnungswesen |
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8. |
Lohnsteuerkarte rechtzeitig an den zuständigen Versorgungsservice senden, da ansonsten Mitte des Jahres höhere Lohnsteuerabzüge u. Soli-Zuschläge drohen; entsprehende Aufforderungen stehen auf den Bezügemitteilungen gegen Jahresende (m.E. leicht zu übersehen) |
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